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Oldtimer
Der Begriff Oldtimer , Oldie oder auch Autoveteran bezeichnet ein gut erhaltenes und gepflegtes Auto oder Motorrad, das älter als 30 Jahre ist. Autoveteranen sind zumeist Sammlerstücke. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, wird heute jedoch als altbacken zumeist abgelehnt. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als Youngtimer bezeichnet.

Die normalerweise in der deutschen Umgangssprache verwendete durchaus liebevoll gemeinte denglische Bezeichnung Oldtimer wird von einigen Sammlern als nicht korrekt empfunden. Im englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen und jedenfalls kein Fahrzeug. Oldtimer ist ein Scheinanglizismus. Auf Englisch werden solche Autos vintage cars / classic cars / antique cars genannt.

In Deutschland genießen Besitzer von Autoveteranen für ihre Fahrzeuge steuerliche Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 1234 H), wobei das H für historisch steht. Fahrzeuge, die vor 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden, sind zudem von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals günstiger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren "normalen" Alltags-Fahrzeugs daraufhin deutet, dass der Oldie nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen (Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder erkennbar alltäglich abgeritten Altfahrzeugen legen sich die technischen Prüfer oftmals quer und verweigern den H-Status.

Für Sammlerzwecke gibt es die Wechselkennzeichen, zu erkennen an der roten 07er-Nummer (ORT-07123), ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses rote Wechselkennzeichen zu Sammlungs-Zwecken können mehrere Fahrzeuge zu Test- und Überführungszwecken eingetragen werden; das größte bzw. teuerst zu versteuernde jeweilige Fahrzeug bestimmt für alle Fahrzeuge die zu zahlenden Kfz.-Steuern, dem Umstand Rechnung tragend, daß ein Mensch nicht zeitgleich zwei Fahrzeuge bewegen kann. Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen, gewechselt. Nur eines der Fahrzeuge darf zu einer Zeit im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. Wegen Mißbrauchs-Verdacht ist das 07er Kennzeichen jedoch in vielen Städten und Kreisen schwierig zu erhalten. Die Regelung sah vor, dass Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren eingetragen werden können. In neuerer Zeit (2004) aber sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei den Ämtern abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist.

 
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