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Der Begriff Oldtimer , Oldie oder auch Autoveteran bezeichnet ein gut erhaltenes und
gepflegtes Auto oder Motorrad, das älter als 30 Jahre ist. Autoveteranen sind zumeist
Sammlerstücke. Früher war auch die Bezeichnung Schnauferl verbreitet, wird heute jedoch als
altbacken zumeist abgelehnt. Fahrzeuge mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren werden als
Youngtimer bezeichnet.
Die normalerweise in der deutschen Umgangssprache verwendete durchaus liebevoll gemeinte
denglische Bezeichnung Oldtimer wird von einigen Sammlern als nicht korrekt empfunden. Im
englischsprachigen Raum bezeichnet old-timer einen älteren Menschen und jedenfalls kein
Fahrzeug. Oldtimer ist ein Scheinanglizismus. Auf Englisch werden solche Autos vintage
cars / classic cars / antique cars genannt.
In Deutschland genießen Besitzer von Autoveteranen für ihre Fahrzeuge steuerliche
Vergünstigungen, zu erkennen am H am Ende des Kfz-Kennzeichens (Formalbeispiel ORT-DE 1234 H),
wobei das H für historisch steht. Fahrzeuge, die vor 1969 gebaut bzw. erstzugelassen wurden,
sind zudem von der Abgasuntersuchung befreit. Auch die Versicherungskosten sind oftmals
günstiger, soweit das Angemeldetsein eines weiteren "normalen" Alltags-Fahrzeugs daraufhin
deutet, dass der Oldie nur zum Vergnügen unterhalten wird. Das H-Kennzeichen wird erst nach
einer technischen Untersuchung zugeteilt, in der der originale bzw. zeitgenössische und gut
erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen
(Leistungssteigerung, Fahrwerksumbauten) oder erkennbar alltäglich abgeritten Altfahrzeugen
legen sich die technischen Prüfer oftmals quer und verweigern den H-Status.
Für Sammlerzwecke gibt es die Wechselkennzeichen, zu erkennen an der roten 07er-Nummer
(ORT-07123), ähnlich dem roten 06er Händler-Kennzeichen (ORT-06123). Auf dieses rote
Wechselkennzeichen zu Sammlungs-Zwecken können mehrere Fahrzeuge zu Test- und
Überführungszwecken eingetragen werden; das größte bzw. teuerst zu versteuernde jeweilige
Fahrzeug bestimmt für alle Fahrzeuge die zu zahlenden Kfz.-Steuern, dem Umstand Rechnung
tragend, daß ein Mensch nicht zeitgleich zwei Fahrzeuge bewegen kann. Das Kennzeichenpaar
wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen, gewechselt. Nur eines der
Fahrzeuge darf zu einer Zeit im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale
Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen. Wegen Mißbrauchs-Verdacht ist
das 07er Kennzeichen jedoch in vielen Städten und Kreisen schwierig zu erhalten. Die Regelung
sah vor, dass Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren eingetragen werden können. In
neuerer Zeit (2004) aber sehen sich immer mehr Oldie-Liebhaber bei den Ämtern abgewiesen,
wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt ist.
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